INZIDENZWERT IM LANDKREIS GESTIEGEN
Nach dem Lockdown im Winter konnten die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg Anfang März eins ums andere wieder die historischen Monumente des Landes zugänglich machen – unter konsequenter Einhaltung aller Distanzregeln und Hygienevorschriften der Corona-Verordnung. Nun sind die Inzidenzwerte im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald so gestiegen, dass nach den Regeln der Corona-Verordnung des Landes ein Besuch in dem archäologischen Monument nur noch mit Terminvergabe und Kontakt-Nachverfolgung erlaubt wäre.
NOTWENDIGE NACHVERFOLGUNG NICHT MÖGLICH
Da der Zutritt zum Glasbau der römischen Ausgrabung aber frei ist und kein Kassen- und Aufsichtspersonal vor Ort ist, besteht die Möglichkeit der Vorbuchung und Nachverfolgung nicht. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg müssen daher in Abstimmung mit der Staatsbad Badenweiler GmbH die Badruine wieder schließen.
LANDESVERORDNUNG REGELT DAS VORGEHEN
Die Öffnung aller Monumente ist abhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Das Vorgehen richtet sich dabei nach den Regeln der geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. In geöffneten Monumenten gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln. Das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske in den Gebäuden ist verpflichtend. Alle aktuellen Öffnungstermine finden sich auf der Internetseite der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.